STATUTEN DES VEREINS DIRECT HELP MANDALAY
Art.1 NAME
Es wurde unter dem Namen Direct Help Mandalay ein Verein gegründet nach den Bestimmungen der Art. 60 und folgenden des schweizerischen Obligationen Rechts.
Art. 2 SITZ
Der Verein hat Sitz in Tenero-Contra, und kann transferiert werden mit einfachem Beschluss des Vorstandes.
Art. 3 ZWECK DES VEREINS
Der Zweck des Vereins ist die materielle Unterstützung des Waisenhauses das dem Kloster PAY PIN in Mandalay angeschlossen ist.
Im Weiteren hilft der Verein dem Kloster PAY PIN die Schüler und Studenten mit Schulmaterial und Schulgeldern zu unterstützen.
Der Verein unterstützt auch das Kloster PAY PIN mit Nahrungsmitteln, alltäglichen Hygieneartikeln und Medikamenten.
Der Verein ist apolitisch und konfessionslos, hat humanitären und gemeinnützigen Charakter.
Art. 4 ORGANISATION UND VERWALTUNG
Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern (nehmen aktiv teil an den Aktivitäten des Vereins) und Sponsoren (Personen und/oder Körperschaften welche interessiert sind am Zweck des Vereines und ihn finanziell unterstützen).
Die Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr abgehalten.
Die ordentliche Mitgliederversammlung beschliesst über die vorgeschlagenen Anträge, genehmigt den Jahresbericht und die Buchhaltung. Im Weiteren wählt oder bestätigt sie jedes Jahr den Vorstand und den Buchprüfer.
Der Vorstand besteht im Minimum aus drei Mitgliedern. Er nominiert den Präsidenten, den Sekretär und den Kassier.
Der Präsident ist verantwortlich für die gesetzliche Vertretung gegenüber Dritten und die Überwachung vor Ort der Projekte des Vereins.
Der Sekretär ist verantwortlich für die Abwicklung der normalen Büroarbeiten, organisiert die Sitzungen, hat Koordinationsfunktionen, pflegt die Kontakte zwischen den interessierten Stellen und dem Ort wo die Projekte realisiert werden.
Der Kassier ist verantwortlich für die Buchführung und erstellt die jährliche Bilanz.
Der Buchprüfer ist verantwortlich für die Prüfung der jährlichen Bilanz.
Der Vorstand beschäftigt sich mit der normalen Geschäftsführung, initiiert und entscheidet über laufende Geschäfte und setzt sich ein den Zweck und die Ziele des Vereins zu verfolgen.
Dem Präsidenten, dem Sekretär und dem Kassier werden das Recht der Einzelunterschrift zugestanden.
Art. 5 FINANZEN
Die Spenden und Offerten werden vollumfänglich für Projekte gebraucht welche dem Zweck des Vereins entsprechen.
Die Spesen der Geschäftsführung, Verwaltung und Büro wie auch die Kosten für Reklame und die Verbreitung von Informationen müssen von anderen Quellen gedeckt werden.
Art. 6 AUFLÖSUNG DES VEREINS
Die Auflösung des Vereins kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3 der anwesenden Stimmen erfolgen. Die Mitglieder müssen mindestens einen Monat vor der Versammlung über den Vorschlag der Auflösung des Vereins mit eingeschriebenem Brief informiert werden. Das bestehende Vermögen wird an eine Vereinigung gespendet die den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt.
Art. 7 STATUTENÄNDERUNGEN
Statutenänderungen sind möglich auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3 der anwesenden Stimmen.
Inkrafttreten der Statuten am 01.01.2012 auf Beschluss der Gründungsmitglieder welche sich am 1.1.2012 in Tenero-Contra zur Vereinsgründung versammelt haben.